Hexenstrafverfolgung

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Hexenstrafverfolgung war die Strafverfolgung vermuteter Hexen, die von der Kirche sanktioniert worden sind. Es war gemeinsam im 16. und 17. Alter A.C. Es gibt zwei Manuskripte, die großen Einfluss im Zunehmen von der Anzahl von Hexenversuchen im 16. Jahrhundert gehabt haben: die päpstliche Rechnung ‚‘ Summis Desiderantes Affectibus‘‘ (1484), in dem Innocentius VIII sich hat beschwert über die große Anzahl der Hexen in Südlichem Deutschland, und ‚‘ Malleus Maleficarum‘‘ (Hexenkammer, 1487) von den de Mönchen und Untersuchungsbeamten Heinrich Kramer und Jacob Sprenger über den Verbrechen, die von Hexen eingesetzt werden. Gerichtshöfe haben die Verdächtigen zu Foltern und Versuchen - ein Hexe würde fast Nichts wiegen und schwimmen in Wasser- ausgesetzt. Auch wurde eine Teufelmarkierung gesucht, hat ein Zeichen durch den Teufel auf dem Körper verlassen. In Europa (hauptsächlich in Deutschland) wurden ungefähr 100,000 Leute als Hexen verbrannt. Die letzte Hexe verbrennend geschehen in 1782 in die Schweiz.

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